Für Klientinnen und Klienten

Eine der Hauptaufgaben unserer pädagogischen Fachkräfte ist es, den Kindern, jungen Menschen und Familienmitgliedern die Folgen ihrer persönlichen Entscheidungen und Handlungen transparent zu machen.

Die Verantwortung für ihr Handeln bleibt immer bei den Klienten, doch erhalten sie Verständnis und Unterstützung, sollten sie die Folgen ihrer Handlungen einmal falsch eingeschätzt haben. Und sie werden ermutigt, nicht aufzugeben, sollte es einmal länger dauern, eine neue Verhaltensweise zu etablieren. Wir wissen, wie hartnäckig Gewohnheiten sein können.

Konsequenzen sind nicht in einem „Strafenkatalog“ festgeschrieben, sondern ergeben sich als natürliche Folge einer Handlung und zwar im Positiven wie im Negativen. Welche Konsequenzen drohen könnten und auch weshalb, soll den Klientinnen durch die betreuenden Fachkräfte im Hilfeverlauf immer wieder transparent gemacht werden.

In unseren stationären Gruppen sind die unverhandelbaren Hausregeln so schmal wie möglich gehalten und leiten sich überwiegend aus gesetzlichen und behördlichen Vorgaben oder allgemeinen gesellschaftlichen Gepflogenheiten ab. Auch hier sind die jeweiligen Begründungen den Klienten transparent zu machen. 

Die allermeisten Regeln ergeben sich aus dem Zusammenleben der Gruppe und werden auf den wöchentlichen Gruppenabenden von allen Mitbewohnerinnen immer wieder an die Bedürfnisse der jeweiligen Gruppe anpasst.

In allen anderen Unterstützungssettings ergeben sich Regeln und Konsequenzen aus den Hilfeplänen, die während der Hilfe individuell umgesetzt werden.

Wir finden für unsere Klienten individuelle Lösungen, machen manche Umwege und scheuen weder Probleme noch Konflikte.

Ziel all unserer Angebote ist die Hilfe zur Selbsthilfe und wir beenden Maßnahmen am liebsten, wenn unsere Klientinnen ihre persönlichen Ziele erreicht haben und (wieder) auf eigenen Beinen stehen wollen.

Wir müssen den Sinn unserer Angebote in Frage stellen, wenn wir kein Interesse von Klienten erkennen können, an den persönlichen Themen zu arbeiten. In diesem Fall sehen wir unseren Auftrag darin, frühzeitig mit allen Beteiligten ein geeigneteres Angebot für die Betroffenen zu finden.

Beenden müssen wir alle Maßnahmen, in denen ein Verhalten von Klientinnen dazu führt, dass Mitabeitende oder Mitbewohner in ihren Rechten verletzt oder an Leib und Seele gefährdet wären. Dann hat der Schutz von Mitbewohnern und/oder Mitarbeitenden und des Trägers unbedingt Vorrang.