§ 30 Erziehungsbeistand

Nach § 30 SGB VIII bieten wir Erziehungsbeistandschaften für Kinder und junge Menschen in unterschiedlichen Settings an:

  1. Für Kinder und Jugendliche, die innerhalb ihrer Familien einer besondere Unterstützung bedürfen.
  2. Für junge Menschen, die innerhalb einer stationären Maßnahme bei uns vorübergehend zusätzlichen Betreuungsbedarf haben.
  3. Für junge Menschen, die in unseren trägereigenen Wohnräumen betreut werden.
  4. Für junge Menschen, die in ihrer eigenen Wohnung leben aber noch Bedarf an Unterstützung durch die Jugendhilfe haben.

So unterschiedlich die Rahmenbedingungen sein mögen, bleibt doch die Zielsetzung immer, die Kinder und jungen Menschen zu befähigen, ihre eigenen Potentiale zu erkennen und zu nutzen, damit sie sich ein möglichst großes Maß an Eigenständigkeit erobern.

Dazu setzen wir auf die Angebote im Sozialraum und versuchen diese den jungen Klienten bekannt zu machen und Berührungsängste abzubauen. Sie sollen sich eingeladen fühlen, sich mit Gleichaltrigen zu vernetzen und ein Wissen darüber entwickeln, wo sie sich auch selbstständig Unterstützung holen können.

Dazu dienen vor allem die Anbindung an Sportvereine und Jugendclubs, das Nutzen von öffentlichen Angeboten wie Bücherhallen oder Schwimmbädern und das Kennen von niedrigschwelligen Hilfeangeboten wie Hausaufgabenhilfe oder Gruppenangebote für besondere Lebenslagen, in denen sie andere Betroffene Kinder und Jugendliche kennen lernen können.

Darüber hinaus werden die Ziele natürlich mit den zuständigen Fachkräften in den regelmäßigen Hilfeplangesprächen festgelegt und gemeinsam verfolgt.