§ 34 SGB VIII teilbetreute Jugendwohnungen
In zwei geräumigen Reihenhäusern und einer Vier-Zimmer-Wohnung in Rahlstedt finden in den teilbetreuten Jugendwohnungen „Lichtblick“, „Panorama“ und "Kaleidoskop" insgesamt 14 junge Menschen zwischen 16 und 21 Jahren ein Zuhause.
Gesetzliche Grundlagen sind hier § 34 oder § 41 SGB VIII.
Im Einzelfall kann in diesem Setting auch eine Hilfe nach § 35a SGB VIII geleistet werden und über das 21te Lebensjahr hinaus von der Eingliederungshilfe übernommen werden.
Wir nehmen junge Frauen und Männer unabhängig ihrer individuellen Hilfebedarfe auf und schauen für jeden Einzelfall, ob das Setting und die Gruppe für den Klienten angemessen scheint. Jungen Menschen mit herausfordernden Verhaltensweisen geben wir sehr gerne die Chance einen sicheren Ort zu erfahren, sofern die Gruppenkonstellation dies zulässt.
Unsere Klientinnen sollten wenn sie einziehen
…etwas aus ihrem Leben machen wollen.
…bereit sein, Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
…in einem gewissen Umfang selbstständig sein und Unterstützung annehmen können, wenn etwas noch nicht gut klappt.
Wir können nicht aufnehmen bei
- Akuten, klinisch behandlungsbedürftigen psychischen oder körperlichen Erkrankungen
- Kriminalität, Aggressivität und Drogenkonsum wenn dazu keinerlei Problembewusstsein besteht und/oder von uns als notwendig eingeschätzte flankierende Maßnahmen nicht bewilligt werden.
Neben einem Einzelzimmer, das nach eigenen Wünschen eingerichtet werden kann, steht allen Klienten und Klientinnen ein großer Gemeinschaftsbereich mit Küche, Ess- und Wohnzimmer, ein Bad sowie Waschmaschine und Trockner zur Verfügung.
Die Kernbetreuungszeiten sind derzeit Montag - Donnerstag von 14 bis 21 Uhr, Freitags bis 18 Uhr. Weitere Betreuungszeiten werden je nach aktuellen Gruppenbedarfen geplant.
Neben der Betreuung in den Gruppen selbst begleiten wir die Klientinnen zu Terminen bei Ärzten, Ämtern und allen Stellen, bei denen sie sich unsicher fühlen und Begleitung wünschen.
Einzelaktionen werden nach Bedarf und Wunsch der Klienten durchgeführt.
Gruppenaktivitäten werden gemeinsam geplant und richten sich nach den Interessen der jeweiligen Gruppe und dem zur Verfügung stehenden Budget.
An den Wochenenden und in den Ferien sind die jungen Menschen auch für längere Zeiträume unter sich, um noch mehr Selbstständigkeit erproben zu können. Dies jedoch stets im engen Austausch und der Begleitung der Betreuer und Betreuerinnen.
Für den Notfall ist in den betreuungsfreien Zeiten immer ein Kollege in Rufbereitschaft ansprechbar und kann kurzfristig helfen.
Die Hausordnung wird den Klientinnen bei Einzug erklärt und bildet das Grundgerüst der Gruppenregeln. Alles was dann zum konkreten Zusammenleben noch fehlt, vereinbaren und beschließen die Gruppenmitglieder mit den Pädagogen auf dem einmal in der Woche stattfindenden Gruppenabend.
Ziele in diesem Setting sind:
- eigene Bedürfnisse erkennen und verbalisieren können
- eine differenzierte persönliche Kommunikation erlernen, um persönliche Anliegen angemessen ausdrücken zu können
- ein angenehmes Nähe-Distanz-Verhältis für sich zu finden und dieses halten zu lernen
- in wachsendem Ausmaß Selbstfürsorge zu betreiben und Eigenverantwortung zu übernehmen
- eine persönliche und motivierende Zukunftsperspektive zu entwickeln und erste Schritte auf diesem Weg zu machen
Am liebsten ist es uns, wenn junge Menschen unsere Jugendwohnungen verlassen, weil sie alle Ziele, die sie sich gesteckt hatten, erreicht haben.
Allerdings sind wir gezwungen, vorzeitig zu entlassen, wenn die Mitarbeit dauerhaft und umfassend verweigert wird, oder durch eine Verhaltensweise Mitbewohnerinnen und/oder Mitarbeiter gefährdet werden.